Aufnahme Klasse 5

Schulplatzklage Gesamtschule, Gymnasium, Realschule, Gemeinschaftsschule

Die weiterführenden Schulen sind meist Wahlschulen, d.h. man kann sich diese frei aussuchen. Ausnahmen gibt es bspw. für die Regelschulen in Thüringen, wo es weiterhin Schulbezirke gibt und in Niedersachsen gibt es die Möglichkeit, auch für weiterführende Schulen Schulbezirke einzurichten, was allerdings selten der Fall ist.


Kann man sich die weiterführenden Schulen also frei aussuchen, dann kommt es natürlich immer häufiger vor, dass Kinder nicht in das nächstgelegene Gymnasium wechseln sollen, sondern in ein Gymnasium, das besser ist (oder weniger schlecht).


Sehr häufig sind Rechtsstreite auch bei Gesamtschulen, da sich Eltern häufig eine positive Entwicklung der Schullaufbahn in dieser Schulform erhoffen, so dass oftmals ein Anmeldeüberhang bei vergleichsweise leistungsschwächeren Schülern erfolgt.


Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die folgenden Links:



In diesen Bundesländern gibt es erfahrungsgemäß die meisten Rechtsstreite, weswegen ich diese herausstelle. Natürlich werde ich aber auch im Rest Deutschlands für Sie tätig, wenn Sie nicht den Wunschschulplatz erhalten. Sie können mich gerne für eine Erstberatung kontaktieren oder wegen eines deutschlandweiten Mandatsübernahme anfragen. Dies ist ohne Weiteres möglich.


Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auf meiner Website anwalt-fuer-schulrecht.online.


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