Schulplatzklage Baden-Württemberg

Schulplatzklage Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es vor allem in Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Auseinandersetzungen bei der Aufnahme in die 5. Klasse.

Rechtsgrundlage Aufnahme Klasse 5 Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg finden sich keine direkten Aufnahmeregelungen. § 90 Schulgesetz BW beinhaltet nur, was nicht geht:

(4) Die Aufnahme eines Schülers in eine der in Absatz 2 genannten Schulen oder in eine Gemeinschaftsschule darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Schüler nicht am Schulort wohnt; die Aufnahme in eine Schule gemäß § 73 Absatz 2 nicht deshalb, weil die Entscheidung der Erziehungsberechtigten für eine der auf der Grundschule aufbauenden Schularten nicht der Grundschulempfehlung entspricht. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht nicht, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und der Schülerin oder dem Schüler zumutbar ist;...

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Aufnahmekriterien Baden-Württemberg:

Es ergeben sich somit erst einmal Negativkriterien:


  • Schüler von einem anderen Wohnort dürfen nicht von vornherein abgelehnt werden, weil sie woanders wohnen,
  • Die Leistungen in der Grundschule und die Grundschulempfehlung spielen keine Rolle.
  • Und es dürfen auch Alternativschulen in die Entscheidung miteinbezogen werden.


In der Praxis wird auf dieser Basis (trotz fehlender Regelung) oftmals ein Vorrang von Geschwisterkindern zugrunde gelegt und auf den Schulweg abgestellt, wobei mitunter auch der Schulweg zu Alternativschulen als Abgrenzung verwendet wird.


Insbesondere das Schulwegkriterium ist hierbei sehr fehleranfällig, da dieses auf verschiedene Weisen berücksichtigt werden kann... (Fußweg - öffentliche Verkehrsmittel, Startpunkt, Vergleich usw.).


Insbesondere Gymnasien versuchen zusehends, Familien abzuweisen, weil die Grundschulempfehlung nicht ausreiche, was aber unzulässig ist. Sollte dies der Fall sein, können Sie sich gerne bei mir melden, das lässt sich meist schnell regeln.

Widerspruchsverfahren und Schulplatzklage in Baden-Württemberg

Bevor eine Schulplatzklage in Betracht kommt, gibt es erst einmal die Möglichkeit, die Entscheidung über ein Widerspruchsverfahren in Frage zu stellen. Hierbei muss man im Wege der Akteneinsicht erst einmal überprüfen:


  • Welche Aufnahmekriterien wurden festgelegt?
  • Wurde das Aufnahmeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt?


Vorher kann ich auch nicht viel sagen, da die Schulen eben keine vorgegebenen Regelungen haben und jede Schule es etwas anders macht...


Bereits in diesem Stadium ist indes anwaltliche Unterstützung sehr sinnvoll, zumal es in BW eben keine einheitlichen Kriterien gibt, so dass es für Eltern als rechtliche Laien nicht möglich sein wird zu erkennen, ob alles korrekt abgelaufen sei…


Oftmals lassen sich Fälle bereits an dieser Stelle lösen, da Schulen Fehler machen. Insofern lohnt es sich durchaus, professionelle Hilfe an dieser Stelle in Anspruch zu nehmen. Als erfahrener Anwalt im Schulrecht kann ich Sie hierzu gerne beraten und unterstützen und achte natürlich auf Dinge, die Eltern als rechtliche Laien nicht auffallen.


Kommt man im Widerspruchsverfahren nicht weiter, müsste man einen gerichtlichen Eilantrag stellen, also die umgangssprachlich bezeichnete Schulplatzklage. Bei dieser muss ein Gericht bis zum Schulbeginn verbindlich entscheiden. Auch solche Fälle übernehme ich natürlich deutschlandweit. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine Mail.


Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auf meiner Website anwalt-fuer-schulrecht.online.


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